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Beton

Bei Beginn der Putzarbeiten müssen die Feuchtigkeitsabgabe des Betons in der Oberflächenzone abgeschlossen und der Putzgrund saugfähig sein. Dieser Zustand kann unter günstigen Bedingungen (z.B. anhaltendes Sommerwetter) 4 Wochen und bei ungünstigen Witterungsverhältnissen (z.B. zu hohe Luftfeuchtigkeit) frühestens 8 Wochen (mindestens 60 frostfreie Tage) nach dem Ausschalen erreicht sein.

 



Damit eine sichere Haftung des Putzes gewährleistet ist, darf der Masseanteil der Feuchtigkeit im Beton 3,0 % nicht übersteigen. Werden diese Randbedingungen nicht eingehalten, kann die Putzhaftung beeinträchtigt sein, weil

  • die Betonporen mit Feuchtigkeit gefüllt sind, die das Verkrallen des Gipses verhindert
  • der zu frische Beton noch schwindet (Trocknungsschwinden) und dadurch Spannungen zwischen Beton und Putz entstehen
  • im Prozess des weiteren Austrocknens des Betons Salze und alkalische Porenflüssigkeit an die Oberfläche gelangen und den Haftverbund zum Putz stören
  • das Gipsgefüge durch Umkristallisation geschädigt wird. 

mehr zum Thema MultiGips Betonkontakt

Weitere Arten von Putzuntergründen: Mauerwerk (alt), Mauerwerk (neu), Dämmstoffe und Einbauteile in Putzgründen.